Anmerkung
- Diplomaten- Dienst- und Höflichkeitsvisa müssen innerhalb von einer Frist von sechzig Tagen im Anschluss an das Ausstellungsdatum eingesetzt werden, erlauben einen Gesamtaufenthalt von bis zu dreißig Tagen auf dem Staatsgebiet und sind für ein- oder zweimalige Einreisen gültig.
Nr. 2 Art. 41 Gesetz 2/07 vom 31. August
In ordnungsgemäß begründeten Fällen können Diplomaten-, Dienst- und Höflichkeitsvisa für mehrmalige Einreisen und eine Gesamtaufenthaltsdauer von neunzig Tagen ausgestellt werden.
Nr. 3 Art. 41 Gesetz 2/07 vom 31. August