Anmerkung
Das Kurzvisum muss innerhalb einer Frist von 72 Stunden eingesetzt werden und erlaubt dem ausländischen Staatsangehörigen den Aufenthalt auf angolanischem Staatsgebiet von bis zu sieben Tagen, es kann einmalig um denselben Zeitraum verlängert werden.
Die Erteilung eines Kurzvisums bedarf nicht der vorherigen Genehmigung durch den Dienst für Migration und Ausländer, hierbei genügt die Mitteilung über die Erteilung.
Das Kurzvisum berechtigt seinen Inhaber nicht, auf angolanischem Territorium seinen Wohnsitz zu nehmen oder eine beliebige bezahlte Tätigkeit aufzunehmen.
Nr. 2, 3 u. 4 Art. 45 Gesetz 2/07 vom 31. August