Dass wir von nun an bei konsularischen Angelegenheiten das Thermometer zur Temperaturmessung verwenden werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahme die obligatorische Verwendung der Maske, Desinfektionsmittel (Alkohol-Gel) sowie den Abstand von mindestens eineinhalb Metern im Kontakt zwischen den Personen nicht aufhebt.
Mit der Hoffnung auf bessere Tage verabschieden wir uns herzlich.
Berlin, 22. Juni 2020
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